Nichtigkeitsrecherche

Wurde ein Schutzrecht erteilt, das die eigene Ausübungsfreiheit einschränkt, besteht die Möglichkeit einer Nichtigkeitsrecherche (auch Einspruchs- oder Beschwerderecherche). Dies kann notwendig sein, sollte eine Verletzungsklage gegen ein eigenes Schutzrecht vorliegen oder andere Schutzrechte den eigenen Entwicklungen im Wege stehen. Die Recherche sollte nicht auf bestimmte Länder beschränkt sein und Dokumente ausfindig machen, die vor dem Prioritätsdatum des zu „vernichtenden“ Dokuments veröffentlicht wurden.

Feedback meiner Kunden:

„Wenn die eigene Recherche zum Auffinden von Stand der Technik für Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren nicht zu erhofften Treffern geführt hat, ist es immer gut, auf neue und alternative Recherchestrategien zurückgreifen zu können. Hier kann Herr Kayser perfekt helfen. Dabei kann Herr Kayser aufgrund der gründlichen Einarbeitung vor Beginn der eigentlichen Recherche und aufgrund seiner guten Recherchestrategien oftmals mit sehr erfreulichen Ergebnissen aufwarten.“
Dr. Jonas Albiger
Wagner Albiger & Partner Patentanwälte mbB - Bonn
"Die Ergebnisse der in unserem Auftrag durchgeführten Neuheits-und FTO-Recherchen übermittelt Herr Kayser stets fristgerecht und verständlich aufbereitet. Auch der abgestimmte Preisrahmen wurde immer eingehalten. Für uns entscheidend ist aber vor allem, dass Herr Kayser den Recherchegegenstand zu Beginn einer Recherche inhaltlich stets vollumfänglich versteht und auch eigene Gedanken und Ideen in die Recherchen einfließen lässt. Dies hat schon oft zu sehr positiven Ergebnissen geführt. Wir arbeiten seit Jahren mit Herrn Kayser zusammen und werden ihn auch in Zukunft sehr gerne beauftragen.“
Patentanwälte Bauer | Vorberg | Kayser
Köln
"Wir arbeiten seit Jahren sehr gerne und regelmäßig mit Herrn Kayser zusammen. Herr Kayser arbeitet zuverlässig, termingerecht und übernimmt auch kurzfristige eilige Aufträge"
Josef Beck
Patentanwälte WILHELM & BECK - München
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