Honorar
In den meisten Fällen unterscheiden sich Patentrecherchen in Art und Umfang sehr voneinander. Daher bevorzuge ich es, das Ziel und den Umfang einer Recherche zunächst mit dem Auftraggeber zu definieren.
Üblicherweise arbeite ich auf Honorarbasis zu einem festen Stundensatz.
In Abhängigkeit der Absprache mit dem Auftraggeber und des Rechercheumfangs besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Maximalbudgets.
Die Kosten einer Patentrecherche basieren auf den aufgewendeten Recherchestunden für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Recherche.
Optional ergänzend kann auch eine patentanwaltliche Durchsicht oder Bewertung beauftragt werden, für die weitere Kosten anfallen.
Diese Vorgehensweise eröffnet dem Auftraggeber die Möglichkeit, zunächst nur die Patentrecherche zu beauftragen und – falls dies für erforderlich erachtet wird – nach einer eigenen Sichtung der Ergebnisse eine patentanwaltliche Beurteilung zu ordern.
Den Kontakt zu einem Patentanwalt stelle ich bei Bedarf gerne her.
Hinweis:
Es ist nicht möglich, im Vorhinein zu wissen, wo sich der Haupttreffer einer Recherche befindet bzw. ob dieser überhaupt existiert. Daher kann ich nur Empfehlungen für eine Anzahl der Recherchestunden bzw. den Umfang der Recherche geben. Die Entscheidung darüber überlasse ich jedoch dem Auftraggeber.